Alle Mitarbeiter der Praxisgemeinschaft 4P haben sich als Mitglieder ihrer Berufsverbände, namentlich des Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verbandes (SPV), der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und der Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) zur Einhaltung berufsethischer Grundsätze verpflichtet.
Insbesondere halten sich alle Teammitglieder der Praxisgemeinschaft streng an das Patientengeheimnis, also an die Schweigepflicht in Bezug auf alle anvertrauten Informationen gegenüber Dritten.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Patienten werden keine Informationen nach aussen weitergegeben, weder an Arbeitgeber, noch an Versicherer oder Angehörige.
