Maiskolben an afrikanisch bemalter Wand

Finanzierungs­möglichkeiten psychologischer und psychothera­peutischer Leistungen

Bei psychologischen und psychotherapeutischen Leistungen muss in Bezug auf die Kostenfolgen zwischen kurativem und beraterischem Bedarf unterschieden werden. Nur für Behandlungen von Leiden mit Krankheitswert besteht ein Deckungsanspruch durch die Krankenkassen.

Medizinische Leistungen

Alle medizinischen Leistungen werden nach TARMED*-Tarifen abgerechnet und von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen abzüglich Franchise und Selbstbehalt übernommen. Auch die delegierte Psychotherapie gehört zu den medizinischen Leistungen. Diese wird jedoch durch das am 01.07.2022 eingeführte Anordungsmodell per 01.01.2023 endgültig abgelöst.

TARMED ist der Einzelleistungstarif, der seit 2004 für sämtliche in der Schweiz erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen im Spital und in der freien Praxis Gültigkeit hat.

Psychologische Leistungen

Von qualifizierten Psychologen erbrachte Leistungen sind seit dem 01.07.2022 in den Leistungskatalog der medizinischen Grundversicherung aufgenommen worden.

Krankenkassen leisten bisher in der Regel aber auch Beiträge aus Zusatzversicherungen, die im Gegensatz zur Grundversicherung keinen Franchiseabzug kennen. Die Leistungen variieren jedoch stark je nach Versicherung. Die diesbezüglichen Tarife obliegen Vereinbarungen mit den durchführenden Therapeutinnen.

In begründeten Fällen leistet die Invalidenversicherung Kostengutsprache für psychologische Dienste, insbesondere für Psychotherapien mit Kindern.

Tarife

Für Leistungen zu Lasten der KVG-Grundversicherung

Psychiatrie und ärztliche Psychotherapie ca. CHF 16 pro 5 Minuten
Angeordnete Psychotherapie ca. CHF 13 pro 5 Minuten
  • Diese Leistungen sind Krankheitsbehandlungen vorbehalten.
  • Die Krankenkassen übernehmen abzüglich der Jahresfranchise 90% der Kosten.

Privattarife

Arbeiten mit Einzelklienten CHF 180–220 pro 50 Minuten
Arbeiten mit Paaren und Gruppen CHF 300–400 pro 90 Minuten
  • Beiträge an diese Kosten durch eine Krankenkassen-Zusatzversicherung sind möglich.
  • Für Supervision gelten ebenfalls obige Tarifrichtgrössen.
  • Niedrigere Tarife sind in Absprache mit den einzelnen Therapeuten in besonderen Fällen möglich.

Für Leistungen zu Lasten der Invalidenversicherung

Psychotherapie mit Einzelpersonen CHF 35.50 pro 15 Minuten
  CHF 142.00 pro Stunde